Malerarbeiten können sehr viel Freude bereiten

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Ein neuer Anstrich kann die Wohnung im ganz neuen Licht erstrahlen lassen. Doch was gibt es bei einem neuen Anstrich zu beachten, wenn man in einer Mietwohnung lebt? Kann ich die Räume so gestalten wie ich möchte? Was ist beim Auszug zu beachten?

Während der Mietzeit ist praktisch alles erlaubt

Als Mieter können Sie Ihre Wohnung so streichen wie Sie es gerne möchten. Pink, blau oder rot mit gelben Punkten, alles dies ist erlaubt. Sie dürfen Ihre Wohnung allerdings nicht vollkommen schwarz streichen. Der Grund ist sehr einfach, denn auch mit einem mehrfachen Anstrich werden Sie immer einen Schatten sehen. Dies muss der Vermieter nicht hinnehmen. Man kann also grundsätzlich alle Zimmer in der gewünschten Farbe streichen. Auf sehr gewagte Experimente sollte man jedoch in jedem Fall gänzlich verzichten.

Malerarbeiten vor dem Auszug

Malerarbeiten vor einem Auszug können gleich aus mehreren Gründen fällig werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es der Mietvertrag entsprechend vorsieht. Muss die Wohnung im renovierten Zustand verlassen werden, kommt man um Malerarbeiten nicht herum. Zudem muss auch gemalert werden, wenn die Wohnung farbig gestaltet wurde. Pinke oder blaue Wände müssen vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Es geht hier um den zu erwartenden Nachteil bei der Neuvermietung der Wohnung. Der Vermieter wird es sehr schwer haben die Wohnung in exotischer Farbgebung erneut zu vermieten. Möchte man dennoch nicht selbst streichen, kann man versuchen einen geeigneten Nachmieter zu organisieren, welcher bereit ist die Wohnung im genannten Zustand zu übernehmen.

Eine geeignete Fachfirma beauftragen

Die anfallenden Arbeiten können insbesondere mit Blick auf einen geplanten Umzug sehr anstrengend und zudem auch zeitaufwendig werden. Wer es jedoch nicht schafft rechtzeitig für einen neuen Anstrich zu sorgen, muss sich auf große Probleme einstellen. Der Vermieter kann im schlimmsten Fall die Rücknahme der Wohnung zunächst verweigern und eine neue Frist für die Beseitigung der genannten Mängel setzen. Dies ist dann für den Mieter sehr ärgerlich, denn dieser hat nicht nur die Arbeit in Bezug auf die durchzuführenden Arbeiten, sondern muss zudem auch noch weiterhin Miete bezahlen. Es gilt in einem solchen Fall zu überlegen, ob die Beauftragung einer Firma nicht die bessere Alternative darstellt. Man gewinnt wertvolle Zeit und muss sich zudem nicht selbst so sehr anstrengen. Doch auch in einem solchen Fall sollte man sehr geplant zur Tat schreiten und sich zunächst unterschiedliche Angebote unterschiedlicher Firmen einholen, um das beste Angebot zu erhalten. Je größer die zu streichenden Flächen, desto höher sind am Ende auch die zu entrichtenden Kosten. Ein weißer Anstrich ist in diesem Zusammenhang jedoch deutlich preiswerter als ein farbiger Anstrich.

Auf Seiten, wie von Rainer Müller GmbH & Co. KG, kann man sich weiter informieren.

 

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Haus und Garten: Arbeit und Erholung Haus und Garten sind oftmals der Stolz eines jedes Eigentümers. Am Wochenende oder nach Feierabend im eigenen Garten bei einem Buch zu entspannen, ist oftmals schöner als jeder Urlaub. Besonders im Frühjahr und Sommer lockt der Garten die Menschen nach draußen. <br/>Aber es gibt auch immer viel zu tun. Im Haus findet man stets zahlreiche Wohnideen, die es umzusetzen gilt. Neue Möbel, renovieren oder auch ein neuer Bodenbelag sind typische Arbeiten, die neben den eigentlichen Hausarbeiten oftmals auf dem Programm stehen. <br/>Im Garten gilt es die Pflanzen zu pflegen, den Boden aufzulockern oder auch den Rasen zu mähen. Ein eigenes Haus mit Garten macht also nicht nur Freude, sondern auch sehr viel Arbeit, die die Eigentümer aber auch gern auf sich nehmen. <br/>

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